In der Verkehrsordnung neu aufgenommen wurde 2012 die Pflicht zur Bildung einer sogenannten Rettungsgasse.
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse freizumachen. Bei zwei Fahrstreifen ist sie in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden.
Das Gesetz soll dazu beitragen, Menschenleben zu retten, da im Notfall keine Zeit verloren werden darf. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder!24.06.2019
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