Verkehrsordnung 2009

Verkehrs- & Straßenordnung

Hier finden Sie alle wichtigen Infos für Verkehrsteilnehmer in Österreich.

> Vignettenpflicht:
Das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz, das derzeit eine Länge von über 2.000 km aufweist, ist vignettenpflichtig. Die Vignette, in Österreich meist als “das Pickerl” bezeichnet, wird innen deutlich sichtbar an die Windschutzscheibe geklebt. Sie erhalten es für 10 Tage, 2 Monate oder das ganze Jahr auch an den meisten Tankstellen.

> Mautstraßen:
Mehrere Straßen in Ost- und Nordtirol sind mautpflichtig, wie z.B. der Stallersattel, der Fernpass, die Panoramastraße Kitzbüheler Horn und die Großglockner Hochalpenstraße.

> Höchstgeschwindigkeiten:
Die Höchstgeschwindigkeit für Motorradfahrer und PKWs ist auf 50 km/h im Ortsgebiet - 100 km/h ausserorts -100 km/h auf Schnellstraßen - 130 km/h auf Autobahnen festgelegt. Ausnahme auf Autobahnen: nur 110/h erlaubt auf Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14) von 22.00 bis 05.00 Uhr. Die Kontrollen für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden immer wieder verschärft.

> Alkohol & Drogen am Steuer:
Die Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,5 (0,1 Promille für Probeführerscheinbesitzer und LKW- und Busfahrer). Für Drogen gibt es noch keinen festgelegten Grenzwert, durch eine Blutuntersuchung wird hier der Nachweis auf Drogen erbracht. Wer über dem Promillewert oder mit Drogen im Blut am Steuer angehalten wird, muss mit harten Strafen rechnen - die Kontrollen werden immer wieder verschärft.

> Handy am Steuer:
Das Telefonieren und Bearbeiten/Lesen von SMS ist verboten. Ausgenommen ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung, bei der beide Hände freibleiben.

> Licht am Tag:
Die Pflicht, das Abblendlicht am Tag auch eingeschaltet zu lassen, wurde im Januar 2008 vorerst wieder abgeschafft (29. Novelle des Kraftfahrgesetzes BGBl I 2008/6, 4.1.2008). Achtung: In 22 europäischen Ländern gilt diese Pflicht bereits (z.B. Italien) - informieren Sie sich, falls Sie von Ost- und Nordtirol aus Ausflüge in die Nachbarländer unternehmen.

> Warnweste:
In Österreich besteht Warnwesten-Pflicht - die Jacken dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen. Auf einer Freilandstraße muss die Warnweste beim Aufstellen eines Warndreiecks getragen werden, auf einer Autobahn oder Autostraße immer wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt.

> Gurte:
Anlegepflicht besteht auf allen Sitzplätzen, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind.

> Kindersicherung:
Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m Körpergröße müssen im Auto auf Sitzen, die mit Gurten ausgestattet sind, mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen (ECE-genehmigt) gesichert werden.

> Sicherheitsabstand:
Der Sicherheitsabstand sollte der Reaktionsweg sein, der erforderlich ist um bei plötzlicher Abbremsung des Vordermanns nicht auf ihn aufzufahren (meist 1 Sekunde). Bei höherer Geschwindigkeit, ungünstigen Straßenverhältnissen oder Anhängerverkehr sollte der Abstand deutlich größer sein. Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist gefährlich und strafbar.

> Sogenannte “Schleicher”:
Ohne zwingenden Grund sehr langsam zu fahren und damit andere Straßenbenützer zu behindern oder gar zu gefährden ist gemäß § 20 Abs 1 StVO verboten und strafbar.

> Winterausrüstung:
Bitte denken Sie in den Wintermonaten auch an die notwendige Winterausrüstung Ihres Autos (Winterreifen, Schneeketten), vor allem da es sich bei Nord- und Osttirol um Alpenland handelt und die Schneefälle dort teils sehr heftig sind.

> Motorradfahrer:
Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht und auf Autobahnen wie bei Autos Vignettenpflicht. Zudem alle Verordnungen für die Verkehrssicherheit (Sicherheitsabstand etc.).

> Benzin:
Es gibt vier Benzinsorten, die jeweils eine unterschiedliche Oktanzahl aufweisen: Normalbenzin (91 Oktan) - Superbenzin, Super 95, Eurosuper (95 Oktan) - Super +, Super 98 (98 Oktan) - Premium Benzin, Super 100 (100 Oktan). Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist aus EU-Ländern frei, aus anderen Ländern auf 10 Liter beschränkt.

> Fahrzeugdokumente:
Ausländische Reisende aus dem EU-Raum benötigen für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug nach Österreich den nationalen Führerschein und Zulassungsschein. Reisende aus anderen Ländern benötigen entweder eine deutschsprachige Übersetzung oder einen zwischenstaatlichen Führerschein.

> Einreisedokumente:
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz einen Reisepass ohne Visum oder gültigen Personalausweis.

> Einreise von Haustieren:
Verlangt werden ein EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und die Tollwutimpfung. Falls Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten andere Vorschriften, bitte informieren Sie sich direkt beim ÖAMTC (siehe “Links”).

Über weitere Details oder zum Überprüfen der Aktualität obiger Angaben zum Zeitpunkt Ihres Urlaubs informiert Sie der österreichische Automobilclub. Im Internet finden Sie ihn auf www.oeamtc.at - telefonisch erreichen Sie ihn unter 0043/512/3320-0 (ÖAMTC Tirol).


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